Dummheit lacht
Hallo Leute!
Ich habe von Berufs wegen ein klein wenig im Netz recherchiert und bin auf diesen Thread gestoßen. Nachdem ich mir die Posts angesehen habe, möchte ich einmal dazu beitragen das kochende Blut abzukühlen.
(1) Es ist
nicht verboten an P2P-Netze zu partizipieren, also seinen Rechner an ein solches Netz zu hängen. Nicht alle Daten unterliegen dem Urheberrecht und können frei verteilt werden. Was jene Netze mit einschließt.
(2) Abmahnungen müssen nicht gezahlt werden und auch eine Unterlassungserklärung sollte man unbeachtet lassen, da die Unterschrift ein Schuldeingeständnis wäre. Der Anwalt ist/Die Anwälte sind in der Beweispflicht und hofft/en eigentlich auf die Dummheit der User. Wovon es bisweilen mehr gibt, als man vermutet :biggrin:.
(3) Wie bereits durch die Medien bekannt geworden, verstößt die Herausgabe der personenbezogenen Daten durch den Providers
ohne richterliche Verfügung gegen das Bundesdatenschutzgesetz BDSG. Kein Anwalt wird eine solche Verfügung haben, denn für einen richterlichen Beschluss bedarf es z.B. begründeter Verdachtsmomente u.a. durch die Polizei oder vergleichbare Organe. Das (
vorherige) ausspionieren (durch Trojaner) der durch § 13 des Grundgesetztes geschützten Wohnung kann nicht als Grundlage für einen solchen Beschluss dienen. Zwar gelten für bewusst freigegebene Ordner etwas andere Gesichtspunkte, doch gibt es selbst dafür kaum noch Handlungsspielraum, denn
(4) die vom Anwalt vorgelegeten Daten
müssen (auf Anfrage/Antrag) verifizierbar sein. Das ist aber eher unmöglich, da die meisten Provider beschlossen haben DSL-Verbindungsdaten bereits nach
sieben Tagen zu löschen (Arcor, T-Com (auch jene, die den IP-Backbone der T-Com nutzen, wie z.B. Congster, 1&1) etc.). Eine z.B. als Beweis vorgelegte ASCII-Log-Datei wird schwer zu belegen sein, da man mit jedem Texteditor die Daten verfälschen kann.
Mein persönlicher Rat wäre, dass man einerseits die Schreiben einfach ignoriert oder auf der anderen Seite gleich mal zum massiven Gegenschlag ausholt und sogar Anzeige wegen versuchten Betrugs und des Verstoßes gegen das BDSG erstattet. Dann hat der Anwalt echte Probleme, denn er muss sein Vorgehen zweifelsfrei begründen. Insbesondere die Beschaffung der Adresse. Wenn, wie in diesem Fall, der Anwalt schon häufiger aufgefallen ist, kann er sich nicht bezüglich eines Irrtums abwenden. Das sollte man auch in der Anzeige mit hervor heben und ein organisiertes Verhalten implizieren :biggrin:. Wer nicht so weit gehen will, der kann auch nur ein Schreiben verfassen, indem er es dem Stil eines Anwalts nachempfindet. Dabei gilt für die Absätze: Kurz und aussagekräftig und keine großen Erklärungen, warum man dieses oder jenes so sieht. Ein Verstoß gegen das BDSG kann bis zu 25.000 Euro kosten. Wenn man ihm einen Prozess von 10.000 Euro androht, hat das schon einmal einen gewissen Biss :tongue:.
Der Anwalt wird sich sicher nicht mehr melden. Was auch nicht so schlimm ist. Man hat seine Genugtuung und gekostet hat das auch nicht viel. Und macht das ruhig per Einschreiben mit Rückschein. Das hat einen besonders untermauernden Effekt. Das 'Feeling' wird euch für den Schrecken entlohnen, den dessen Schreiben kurzzeitig bei euch ausgelöst hat :top:.