Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Hier wurde ja schon das Gulliboard genannt, schau da mal rein, da gibt es eine Linkliste von Alter Hasse, den der Thread ist glaube ich schon bei über 500 Seiten. Aber Alter Hasse hat das Wichtigste zusammengetragen. Druck dir das aus, was evtl. für dich entscheidend sein könnte und heb es auf. Sonst wird ziemlich viel in dem Thread gelabert. Sollte es ernst werden, gehe mit diesem Dokumenten zu einem Anwalt der IT-Recht, Internet- und Urheberrecht als Fachgebiet hat und kau das mit dem durch, denn wenn der das alles in dem Forum lesen soll, fällt er sowieso ins Koma. Alle anderen RA´s mit anderen Fachgebieten raten dir meistens sowieso zu zahlen weil sie keinen Plan haben.

Und bis dahin würde ich nicht zahlen und abwarten! Du schreibst, du hast noch nix bis jetzt bekommen? Also, wie bereits geschildert, hier geht es um zig-Tausend Abmahnungen, erst wird mal Kasse gemacht und dann schaut man bei dem Rest weiter, 2. Einschüchterungsbrief (schon drohlicher), dann der 3. und dann wird es erst interessant.

Ach ja, wünsch dir auf jeden Fall viel Glück :top:
 
Dummheit lacht ;)

Hallo Leute!

Ich habe von Berufs wegen ein klein wenig im Netz recherchiert und bin auf diesen Thread gestoßen. Nachdem ich mir die Posts angesehen habe, möchte ich einmal dazu beitragen das kochende Blut abzukühlen. :rolleyes:

(1) Es ist nicht verboten an P2P-Netze zu partizipieren, also seinen Rechner an ein solches Netz zu hängen. Nicht alle Daten unterliegen dem Urheberrecht und können frei verteilt werden. Was jene Netze mit einschließt.

(2) Abmahnungen müssen nicht gezahlt werden und auch eine Unterlassungserklärung sollte man unbeachtet lassen, da die Unterschrift ein Schuldeingeständnis wäre. Der Anwalt ist/Die Anwälte sind in der Beweispflicht und hofft/en eigentlich auf die Dummheit der User. Wovon es bisweilen mehr gibt, als man vermutet :biggrin:.

(3) Wie bereits durch die Medien bekannt geworden, verstößt die Herausgabe der personenbezogenen Daten durch den Providers ohne richterliche Verfügung gegen das Bundesdatenschutzgesetz BDSG. Kein Anwalt wird eine solche Verfügung haben, denn für einen richterlichen Beschluss bedarf es z.B. begründeter Verdachtsmomente u.a. durch die Polizei oder vergleichbare Organe. Das (vorherige) ausspionieren (durch Trojaner) der durch § 13 des Grundgesetztes geschützten Wohnung kann nicht als Grundlage für einen solchen Beschluss dienen. Zwar gelten für bewusst freigegebene Ordner etwas andere Gesichtspunkte, doch gibt es selbst dafür kaum noch Handlungsspielraum, denn

(4) die vom Anwalt vorgelegeten Daten müssen (auf Anfrage/Antrag) verifizierbar sein. Das ist aber eher unmöglich, da die meisten Provider beschlossen haben DSL-Verbindungsdaten bereits nach sieben Tagen zu löschen (Arcor, T-Com (auch jene, die den IP-Backbone der T-Com nutzen, wie z.B. Congster, 1&1) etc.). Eine z.B. als Beweis vorgelegte ASCII-Log-Datei wird schwer zu belegen sein, da man mit jedem Texteditor die Daten verfälschen kann.

Mein persönlicher Rat wäre, dass man einerseits die Schreiben einfach ignoriert oder auf der anderen Seite gleich mal zum massiven Gegenschlag ausholt und sogar Anzeige wegen versuchten Betrugs und des Verstoßes gegen das BDSG erstattet. Dann hat der Anwalt echte Probleme, denn er muss sein Vorgehen zweifelsfrei begründen. Insbesondere die Beschaffung der Adresse. Wenn, wie in diesem Fall, der Anwalt schon häufiger aufgefallen ist, kann er sich nicht bezüglich eines Irrtums abwenden. Das sollte man auch in der Anzeige mit hervor heben und ein organisiertes Verhalten implizieren :biggrin:. Wer nicht so weit gehen will, der kann auch nur ein Schreiben verfassen, indem er es dem Stil eines Anwalts nachempfindet. Dabei gilt für die Absätze: Kurz und aussagekräftig und keine großen Erklärungen, warum man dieses oder jenes so sieht. Ein Verstoß gegen das BDSG kann bis zu 25.000 Euro kosten. Wenn man ihm einen Prozess von 10.000 Euro androht, hat das schon einmal einen gewissen Biss :tongue:.

Der Anwalt wird sich sicher nicht mehr melden. Was auch nicht so schlimm ist. Man hat seine Genugtuung und gekostet hat das auch nicht viel. Und macht das ruhig per Einschreiben mit Rückschein. Das hat einen besonders untermauernden Effekt. Das 'Feeling' wird euch für den Schrecken entlohnen, den dessen Schreiben kurzzeitig bei euch ausgelöst hat :top:.
 
na das ist doch ein schöner erster beitrag :top:
 
@mutumba naja gegenanzeige werd ich Lieber nicht machen. Bin ich zufeige :)

@!nferno torrent.to besuch ich schon lange nicht mehr :) und meine Rechner sind verschlüsselt hoffe das die Software wirklich so undurchdringbar ist wie es in den Testevents gezeigt wird...
 
sorry, dich da enttäuschen zu müssen, doch sollte es zu einer Durchsuchung mit Beschlagnahmung deines/r Rechner/s kommen, bist du zur Preisgabe der Kennwörter verpflichtet. Es gibt sogar die Möglichkeit, Dir Beugehaft aufzuerlegen, bis du die Passwörter herausrückst (Hypothetisch- in der Praxis wirtd das in 100 Jahren nicht pasieren- es sei denn, du kaperst per remote 'ne Serverfarm und funktionierst sie zu nem Cluster-Tracker um oder so, aber das hast du nicht vor, oder?).
Daher ein Tip: Wenn du deinen Rechner aus Gründen der Anonymität verschlüsseln willst, besorg Dir Software, die eine Virtuelle HDD auf verschiedene unscheinbare Ordner verteilt, und die nur mit Hilfe eines USB-Tokens sichtbar gemacht werden kann (google!). Damit hast du Deinen Rechner im juristischen Sinn nicht verschschlüsselt und bist fein raus.
AO
 
und was ist wenn er sein pw vergisst?
ist immerhin nur menschlich was zu vergessen;)

btw. aber wenn man schon ne sicherheit braucht, wieso nicht dann gleich nen zweiten rechner mit platten und wlan irgendwo verstecken?
 
Pw muss nicht herausgegeben werden.

"Sie müssen nicht aussagen, wenn sie sich mit ihrer Aussage selbst belasten könnten"

Ausserdem woher wollen die Wissen das die Platten den verschlüsselt sind ?
Ok mit einem Recovery Tool kann man den Container sichtbar machen das wars dann aber auch schon.

Zum Thema Beugehaft sag ich nur *lol*, dann wären die Gefängnisse bald randvoll.
 
"Sie müssen nicht aussagen, wenn sie sich mit ihrer Aussage selbst belasten könnten" sagt ja eigentlich schon alles.

hoffen wir das es nicht dazu kommt ;) will mir kein neuen rechner kaufen müssen *g*
 
oh ja schwere sache

wenn du nichts machst solltest du dich wegen einer hausdurchsuchung nicht überraschen
 
Hallo,

ich bins wieder ma.
Und ihr wisst auch sicher was jetzt kommt.

Und zwar hat sich wieder die S&W bei mir gemeldet.
Diese Abmahnung bezieht sich auf die erste Abmahnung.
Diesmal werden 606 Euro gefordert.

Jetzt hab ich wieder etwas geforscht. Und ich finde keine berichte wo Leute verklagt wurden und eine 4stellige strafe bekommen haben.
Woran liegt das ? Wurden die Leute mit sofortiger wirkung ins Gefängnis gesteckt (LOL) oder haben die verklagten keine intresse mehr am thema ?
Oder wurden noch niemand erfolgreich angezeigt ???
 
Hast du dich denn endlich mal mit einem Anwalt zusammen gesetzt statt dich hier von absoluten Leihen beraten zu lassen?
Was wenn das Ganze doch rechtlich einwandfrei ist und alles nur teuer wird, weil du nicht bei einem richtigen Anwalt warst?
 
Richtige Internetanwälte gibts bei uns in der nähe nicht.

Alle andere empfehlen dir das zuzahlen wobei sie sich nicht wirklich auskenne
 
Jetzt hab ich wieder etwas geforscht. Und ich finde keine berichte wo Leute verklagt wurden und eine 4stellige strafe bekommen haben.
Woran liegt das ? Wurden die Leute mit sofortiger wirkung ins Gefängnis gesteckt (LOL) oder haben die verklagten keine intresse mehr am thema ?
Oder wurden noch niemand erfolgreich angezeigt ???

Du musst unterscheiden zwischen Strafprozess und Zivilprozess.

Fast jedem Zivilprozess geht erst einmal auch eine Strafanzeige voraus, denn nur so ist es überhaupt auf legalem Wege möglich, auf Grundlage einer IP-Adresse auch den Anschlussinhaber zu ermitteln. Zu einem Strafprozess kommt es jedoch in den wenigsten Fällen, da die Ermittlungen meistens wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, selbst dann noch wenn die Anzahl der getauschten Files bei mehreren dutzend liegt. Ab 100 bis 1000 getauschten Files etwa wird das Verfahren zumeist gegen eine geringe Geldbuße eingestellt, welche aber noch unter den in der Abmahnung geforderten 600€ liegen sollte. Wirklich strafrechtlich relevant wird Filesharing erst in Größenordnungen von mehreren 1000 getauschten Files, oder aber wenn kommerzielle Interessen verfolgt werden, also illegale Kopien gewinnbringend verkauft werden.

Also alleine aus Angst vor einer Strafverfolgung solltest Du nicht auf die Abmahnung eingehen.

Bei einem Zivilprozeß steht hingegen nicht die Bestrafung des Angeklagten im Fordergrund, sondern die Entschädigung des Klägers. Die hierbei geltend gemacht werdenen Schadenersatzansprüche liegen deutlich über den verhängten Geldbußen, teilweise werden hier bis zu 10.000€ pro getauschtes Musikstück geltend gemacht. Allerdings liegt auch in einem Zivilprozess die Beweispflicht bei der Anklage, d.h. der Urheber ist verpflichtet, den konkret entstandenen Schaden nachzuweisen. Angesichts dessen, daß man Musik heutzutage für Cent-Beträge auf legalen Musikportalen käuflich erwerben kann, sind Schadensersatzforderungen in dieser Größenordung nur schwerlich zu begründen. Vor allem auch, da sich nachträglich kaum bis gar nicht feststellen läßt, in wie weit das Musikstück nun schlussendlich weiter verbreitet wurde. Dies ist aber maßgeblich für die Berechnung der Höhe des konkreten Schadenersatzes.

Kurzum, ich würde nicht zahlen.

Allerdings ist das meine eigene persönliche Meinung, und somit absolut unverbindlich, und ersetzt auch in keinster Weise die Beratung durch einen Rechtsanwalt.
 
HuHu,

was ich auch nicht verstehe ist.
Wenn ich eine FA. beauftrage IP´s zuspeichern.

Würde ich sicher nicht nur mit einer Abmahnung zufrieden sein.

Wenn ich die wahl zwischen 600 Euro habe oder 10.000 je Musik stück ist doch klar was ich nehme. Auch wen ich für die 10.000 für 2 stunden Arbeiten müsste (Ins Gericht fahren usw)
 
Es werden zwar Beträge von bis zu 10.000€ pro getauschtes Musikstück geltend gemacht, aber wie ich bereits geschrieben habe, ist ein Schadenersatz in dieser Größenordnung nur schwerlich bis gar nicht zu rechtfertigen, ergo ist ein tatsächlich zugesprochener Schadensersatz in dieser Größenordnung nicht nur sehr unwahrscheinlich, sondern absolut illusorisch. Hier wird vielmehr mit der Angst der Leute gespielt, indem mit hohen Schadenersatzforderungen gedroht wird.
 
Es ist schwierig zu sagen jau' jetzt hamse dich oder "super geschäftsidee"#

Sicher würden sehr viele darauf reinfallen und das Geld bezahlen ohne zu wissen ob hinter dem brief auch etwas wares steckt. Es hört sich allerdings sehr gut und insofern auch seriös, da man durch den upload gefasst wird und nicht durch einen download. Allerdings würde ich mich schon wundern, wenn keine näheren Angaben zu deiner IP oder deinem Provider gemacht werden. Schließlich trifft ein solcher Vorwurf auf fasst jeden Tauschbörsenuser zu.

Ich würde mal einen Anwalt aufsuchen und den Brief vorlegen. Zudem würde ich mal bei dem Absender des Briefes anrufen und nähere Angaben zu dem Auftraggeber erfragen. SOllte es sich dabei um eine kleine randkanzlei handeln in einem dörfchen, dann wird es sicher unseriös sein, da sich große firmen nicht an kleine kanzleien wenden.
 
also ich habe auch eine abmahung von 350 euro bekommen, habe das schuldgestänis innerhalb von 3 tagen unterschrieben da man die 10000 euro nur dann zahlt wenn man nochmal was von der gleichen firma zieht. die rechnung habe ich nicht bezahlt. aber selbst nach 3 monaten habe ich keine weitere rechnung bekommen.
 
@flyingjoker

Und du meinst das du jetzt deine ruhe hast ?
Immerhin hast du ihnen gestanden das du schuldig bist. Also werden Die Anwälte sicher nicht auf IHR Geld verzichten?

Oder meinst du es Reicht wen ein Mörder sich entschuldigt und verspricht es Nie wieder zumachen ? Er muss dennoch ins Gefängnis und die Strafe abfeiern ;) Okay blödes beispiel....aber so ist es
 
Was man da im Rahmen einer Abmahnung unterschreibt, ist kein Schuldgeständnis, sondern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Grundsätzlich sollte man diese - natürlich nur insofern die vorgeworfenen Verletzung des jeweiligen Rechtsgutes, in diesem Fall des Urheberrechts, auch wirklich begangen wurde - auf jeden Fall unterschreiben. Auch wenn Unsicherheit über den Unterlassungsanspruch besteht, eine Erklärung auf Unterlassung abgegeben werden, allerdings mit dem Zusatz zwar rechtlich verbindlich zu sein, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers bleiben übrigens weiter bestehen, auch wenn bereits wegen des Rechtsverstoßes eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde.

Allerdings sollte man niemals eine Unterlassungserklärung einfach so unterschreiben, ohne vorher juristischen Rat eingeholt zu haben. Die einer Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärungen verpflichten den Abgemahnten oft zu viel mehr, als er rein rechtlich aufgrund seiner Verletzungshandlung bereit sein müsste einzugehen. Eine zu weit reichende Unterlassungserklärung kann dann auch vom Abgemahnten selbst bzw. besser einem von ihm damit betrauten Rechtsbeistand umformuliert oder gänlich neu gefasst werden. Was man allerdings einmal unterschrieben hat, ist rechtlich verbindlich.

Übrigens bedeutet das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung nicht automatisch, daß man sich auch mit allen Kosten (Abmahngebühren, Schadensersatzansprüche) einverstanden erklärt und diese nun anstandslos zu zahlen hat.
 

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