90 € für Deckungskarte ?

Funk

Well-known member
90 € für Deckungskarte ?

Hey Jungs,

hab heute von der Versicherung ( HDI ) einen Anruf bekommen, dass ich für Deckungskarte/Doppelkarte 90 € zahlen soll. Hab mir vor n paar Monaten kurzzeitkennzeichen geholt, weil ich mir n auto kaufen wollte. Dazu hab ich mir halt ne Doppelkarte geholt also diese EVB-Nummer und der Versicherung halt versprochen, dass ich das Auto bei denen versichern lassen werde und ich dafür dann halt diesen Versicherungsschutz für die Überfahrt/Probefahrt kostenlos bekomme. Leider hat mir das Auto damals gar nicht gefallen und bin auch keinen Meter gefahren. Dürfen dir mir dann 90 € abzwacken?
 
M.M.n. ja, weil die 90 eu nur dann nicht fällig werden, wenn bei dieser Versicherung auch der Vertrag abgeschlossen wird. (ist bei allen, mir bekannten Kfz-Versicherern so)

Kommt nun kein Vertrag zustande (aus welchem Grund auch immer) musst du natürlich die Vers. für die Zeit des Kurzzeitkennzeichens bezahlen.

Es interessiert die nicht, ob du das Kfz. benutzt hast (Warum auch? Wie sollen die das prüfen?) Selbst die Begründung, dass du gar kein Auto gekauft/zugelassen hast, interessiert da nicht, du könntest ja auch nur die Kurzzeitfrist gefahren sein ;) und dafür wird nunmal der Betrag erhoben.

In der Videothek musst du das Video auch bezahlen, egal ob du den Film guckst oder nicht :D


MfG,
NeHe


PS: ups ...
musst du nun durch :p
 
Naja ok, dass ist vielleicht an einigen Stellen verständlich, aber wie gesagt, ich werd mir sicherlich noch demnächst ein Auto kaufen und es wurde auch keine Laufzeit, Zeitraum etc. festgelegt. Und wenn ich mir ein Auto kaufe, dann würde ich es auch dort bei denen anmelden. Und ich glaube ich bin nicht der Einzige, der sich bei mobile, autoscout ein Auto ausguckt und dann es besichten fährt, aber der Zustand überhaupt nicht dem Beschriebenen entspricht und es sich gar nicht erst lohnt eine Probefahrt/Überfahrt zu machen.
 
Was du versuchen kannst: mit deiner Versicherung vertraglich (schrftl.) absprechen, dass die 90 eu verrechnet (gutgeschrieben) werden, wenn du in einem festgelegten Zeitrahmen bei denen ein Auto versicherst. (natürlich die 90 eu trotzdem jetzt zahlen)

Versetz dich in die andere Situation: du hättest den Wagen gefahren, u.U., wie es der Teufel will auch einen Versicherungsfall erlitten ... ich denke, dann würdest du wegen der 90 eu nicht diskutieren sondern froh sein, dass du die Kurzzeitversicherung abgeschlossen hast. Das du nun den Wagen nicht genutzt hast, ist doch eher ein Zufall oder Pech ... wie man es nimmt.

Seitens der Versicherung ist die Sachlage klar und sicher auch in den Vers.bedingungen klar definiert ;)
... keine Laufzeit, Zeitraum etc. festgelegt
Das wage ich zu bezweifeln bzw. ist das etwas blauäugig gedacht ;), da sich diese Klausel "Anschlussversicherung" nennt (glaub ich ... od. so ähnlich) und Anschluss heisst ganz sicher nicht 1 Jahr später, dann wäre die Warterei auf Bahnhöfen, auf Anschlusszüge ganz schön gemein :D
Anschluss bezieht sich hier natürlich auf das Kfz., für das man sich die KZKZ geholt hat ;)
Und: die ganze Angelegenheit mit Anrechnung auf die Anschlussversicherung ist ebenfalls eine Kulanz der Vers.Gesellschaft., da du ja praktisch für die Tage der KZKZ garnichts bezahlst, wenn du dann einen ordentl. Vertrag dort abschliesst.

Schliesst du den Vertrag woanders ab, wird die jede Versicherung die KZKZ in Rechnung stellen, schliesst du gar keinen ab (wie hier) selbstverständlich auch. (s.o.)

MfG,
NeHe
 
Mach es wie Nehe geschrieben hat, zahlen und um Kulanz bei der nächsten Vertragsunterzeichnung bitten. Das funktioniert bei seriösen Versicherern ohne Probleme.

Ansonsten verstehe ich deine Frage nicht. Du hast eine Leistung in Anspruch genommen und sollst du dafür zahlen, wo ist das Problem? Kann sowas nie nachvollziehen ...

So long :D
 

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