Auch wenn ich Deine
klammheimliche Freude teile, Konradin

wirft dieser eigentlich ja "wiederholte" Fall doch Fragen für mich auf,
deren Beantwortung eben nicht unbedingt mit Freude verbunden ist
Das die Bundesrechtsanwaltsverordnung sich auch hier wieder eher als ein Papiertiger herausstellt
und unserer
"Rechtsstaat" auch ansonsten viel zu oft ein Betätigungsfeld für juristisch Geschulte darstellt,
mag ja noch zeitweilig angehen.
Das aber gegen derartige
Machenschaften nur sehr langwierig
- wenn überhaupt einmal - und oft mit damit verbundenen, erheblichen Kostenrisiken vorgegangen werden kann, ist nicht nur ärgerlich für Betroffene,
sondern schafft zudem auch noch ein steigendes Klima der Verunsicherung,
auf das der Gesetzgeber bisher einfach nicht zeitnah reagierte.
Insofern bin ich auch einmal gespannt auf entsprechende zukünftige Beschwerden bei der Anwaltskammer München ....
die vllt. ja vllt. auch einmal zu einem Entzug seiner Zulassung führen könnten.
Denn, wer weiss schon, ob die Kammer jetzt auch die aktuell verhängte Strafe überhaupt reagiert
Denn das diesen
Hrn Dörr, ähm, Raubritter v. Gravenreuth das Handwerk endgültig gelegt gehört,
ist für mich schon vor der Jahrhundertwende recht klar gewesen.
Hopefully
muesli